Bei Erkrankung besteht oft ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe der Krankenkasse. Diese Voraussetzungen sollten jedoch erfüllt sein.
Es kann immer mal wieder Situationen geben, aufgrund derer man sich nicht um den eigenen Haushalt kümmern kann. Oftmals ist es in solch einem Fall möglich, Unterstützung für eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse zu beantragen. Dies vor allem dann, wenn gesundheitliche Gründe des Antragstellers vorliegen und auch keine Hilfe durch einen möglichen Partner geleistet werden kann.
Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Haushaltshilfe
Für die Gewährung einer Haushaltshilfe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorliegen einer schweren Krankheit
- nach Aufenthalt im Krankenhaus
- keine anderweitig helfende Person vorhanden
- Schwangerschaft und Entbindung
- Kurzfristiger Bedarf bis maximal 4 Wochen, kein dauerhafter Pflegebedarf
Leben Kinder unter 12 Jahren oder behinderte Kinder im Haushalt, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen.
Ein Anspruch auf Unterstützung besteht zum Beispiel dann, wenn die haushaltsführende Person aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Entbindung ausfällt und diese Arbeiten nicht mehr selbst übernehmen kann.
In diesem Fall zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe für die gesamte Genesungszeit. Sie kann also auch dann in Anspruch genommen werden, wenn sich der Antragsteller im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung befindet. Auch für die sich anschließende Zeit daheim ist diese Hilfe möglich.
Weiterhin kann eine die Leistung einer Haushaltshilfe nach einer längeren Erkrankung in Anspruch genommen werden. Um von dieser Leistung der Krankenkasse Gebrauch machen zu können, muss wenigstens ein Kind unter 12 Jahren Teil des Haushalts sein. Weiterhin besteht nur dann ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn keine weitere Person im Haushalt diese Arbeiten übernehmen kann.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihnen Haushaltshilfe zusteht, nehmen Sie am besten Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und fragen nach.
Wichtig: Einige Krankenkassen sind bei der Altersbegrenzung der Kinder nicht ganz so streng und unterstützen den Antrag für eine Haushaltshilfe auch dann, wenn diese maximal 14 Jahre alt sind.
Unterstützung auch in der Schwangerschaft möglich
Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben nicht nur Mitglieder der Krankenkasse, die krank oder verletzt sind, sondern auch Schwangere. In diesem Fall kann Hilfe für die Zeit der Schwangerschaft oder das Wochenbett beantragt werden. Dies ist übrigens auch dann möglich, wenn noch kein Kind Teil des Haushalts ist.
Um eine Haushaltshilfe für diese Zeit zu erhalten, muss sie ärztlich verordnet sein. Werdende oder frisch gebackene Mütter sollten hier aktiv bei dem behandelnden Arzt nachfragen, um Hilfe zu erhalten.
Haushaltshilfe muss beantragt werden
Egal, aus welchem Grund eine Haushaltshilfe benötigt wird, muss sie bei der Krankenkasse beantragt werden. Der entsprechende Antrag wird auf Wunsch zugesendet und muss schriftlich durch das Mitglied ausgefüllt werden. Weiterhin erhält der behandelnde Arzt Formulare, die ausgefüllt und an die Krankenkasse zurückgeschickt werden müssen.
Tipp: Es gibt auch Krankenkassen, die die erforderlichen Anträge online zur Verfügung stellen. Diese können ausgedruckt, ausgefüllt und dann abgeschickt werden.
Obwohl ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe unter den genannten Voraussetzungen besteht, fallen die Leistungen der Krankenkasse sehr unterschiedlich aus. Deswegen lohnt es sich hier generell nachzufragen, was die eigene Kasse gewährt.
Hinweis: Auch innerhalb der Regionalverbände gibt es Unterschiede in der Kostenübernahme.
Natürlich ist es nicht immer möglich, sich rechtzeitig um den Antrag bei der Krankenkasse zu bemühen. Gerade nach einem Unfall ist meistens eine schnelle Lösung erforderlich. In der Regel gewähren die Krankenkassen hier auch unkompliziert Hilfe und zeigen sich gegenüber ihren Mitgliedern kulant. Es gibt aber auch eine Besonderheit: Die Krankenkasse muss in jedem Fall schnellstmöglich über die Haushaltshilfe informiert werden. Wer das erst im Nachhinein macht, geht das Risiko ein, dass die Kasse die Hilfe verweigert und diese selbst gezahlt werden muss.
Welche Zuzahlungen müssen geleistet werden?
Wie bei vielen Leistungen der Krankenkasse muss auch bei der Haushaltshilfe eine Zuzahlung geleistet werden. Unabhängig von dem Versicherer beträgt diese pro Tag 10 Euro. Diese wird im Anschluss an die Leistung von der Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Übrigens wird die Suche nach einer möglichen Haushaltshilfe durch die meisten Krankenkassen erheblich erleichtert. So arbeiten die Kassen in der Regel mit Unternehmen zusammen, die solche Hilfskräfte vermitteln. Somit entfällt in schwierigen Situationen die Hilfe nach einer geeigneten Haushaltshilfe. Oft sprechen die Kassen dann auch den Einsatz direkt mit der Hilfskraft ab.
Das leistet eine Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe soll sicherstellen, dass alle im Haushalt anfallenden Arbeiten erledigt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Kochen
- Wäsche waschen, bügeln, einsortieren
- Kinderbetreuung
- Einkäufe erledigen
- Reinigungsarbeiten
Sie sehen also, dass alle Tätigkeiten, die im alltäglichen Leben anfallen, von der Haushaltshilfe abgedeckt werden.
Dabei ist zu beachten, dass pflegerische Maßnahmen beispielsweise nach eine Operation nicht unter die Haushaltshilfe fallen.